

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.
Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 Pflegesachleistung: 796,00 Euro; Pflegegeld: 347,00 Euro
Pflegegrad 3 Pflegesachleistung: 1.497,00 Euro; Pflegegeld: 599,00 Euro
Pflegegrad 4 Pflegesachleistung: 1.859,00 Euro; Pflegegeld: 800,00 Euro
Pflegegrad 5 Pflegesachleistung: 2.299,00 Euro; Pflegegeld: 990,00 Euro
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Pflegegrad 1 bis 5 monatlicher Höchstbetrag ab 1. Januar 2025 131,00 Euro
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort Kontakt auf.